Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Immobilien Kloss 

 

1. Vertragspartner bei Vertragsschluss ist : 

Immobilien Kloss 

Aubachweg 2 

CH-9463 Oberriet 

Telefon: +41(0) 788936602 

Internet:www.immobilien- 

kloss.jimdo.com 

E-Mail: immobilien-kloss@gmx.ch 

 

2. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und Immobilien Kloss kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat. 

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit Immobilien Kloss, andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde gegenüber Immobilien Kloss für die hierdurch entstehenden Schäden. 

4. Die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit von Immobilien Kloss erfolgt auf der Grundlage der Immobilien Kloss von den Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. Die Informationen zu den Immobilienangeboten erhält Immobilien Kloss vom Eigentümer bzw. den in den Inseraten genannten Stellen. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben übernimmt Immobilien Kloss keine Haftung. 

5. Immobilien Kloss ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt. 

6. Kommt durch die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit von Immobilien Kloss statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § OR 417 (Vergütungsanspruch) als geschuldet. 

 

7. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er Immobilien Kloss dies unverzüglich mitzuteilen. 

8. Objektexposés von Immobilien Kloss, an Immobilien Kloss erteilte objekt/vertragsbezogene Informationen sowie an Immobilien Kloss gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er Immobilien Kloss gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg der Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit von Immobilien Kloss hierdurch nicht eintritt. 

9. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § OR 147 (Vergütungsgesetzt) mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf vertragsgemäßen Nachweis/Vermittlungstätigkeit von Immobilien Kloss beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, Immobilien Kloss unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. 

10. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber der Provisionsforderung von Immobilien Kloss nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind. 

11. Aufwendungsersatz: 

Der Makler hat Anspruch auf Aufwendungsersatz in Form der Barauslagen für Grundbuchauszüge, Fahrtkosten (0,60 rappen pro Kilometer),Fahrzeit und Portokosten. Wenn der Kunde den vertraglich vereinbarten Maklervertrag kündigt und/oder gegen „ Treu und Glauben“ verstößt. 

Der Makler von Immobilien Kloss hat dem Kunden seine Aufwendungen in Form von Belegen zu zeigen bzw. diese bei seiner Rechnung mit anzuhängen.

12. Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. 

Der Widerruf ist zu richten an: 

 

Immobilien Kloss Aubachweg 2 CH – 9463 Oberriet 

 E-Mail: immobilien-kloss@gmx.ch 

Immobilien Kloss      9463 Oberriet     immobilien-kloss@gmx.ch     +41(0)788936602 Vermittlung von Wohn-Gewerbeimmobilien aller Art, Vermietung, Verpachtung und Verkauf 

 

Widerrufsfolgen: 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. 

Besondere Hinweis: 

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. 

Ende der Widerrufsbelehrung 

12. Vertragsprache 

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. 

13. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand 

Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Ist der Kunde von Immobilien Kloss Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort Oberriet als vereinbart. Bei Rückfragen steht Immobilien Kloss jederzeit gern zur Verfügung.